Teilhabe

Ambulante Begleitung für Menschen mit Autismus

Junge Menschen mit Autismus können als Folge ihrer Beeinträchtigung häufig nicht altersgemäß an den verschiedensten gesellschaftlichen Lebens- und Erlebnisräumen teilhaben. Umfangreiches autismusspezifisches Wissen und entsprechende Methoden unserer pädagogischen Fachkräfte bieten dem jungen Menschen mit Autismus in der ambulanten Begleitung einen geschützten Raum, in dem Entwicklung stattfinden kann. Neue Lebensräume werden schrittweise erschlossen. Ziel ist die altersgemäße Verselbständigung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Umfangreiches autismusspezifisches Wissen und entsprechende Methoden unserer pädagogischen Fachkräfte bieten dem jungen Menschen mit Autismus in der ambulanten Begleitung einen geschützten Raum, in dem Entwicklung stattfinden kann.

Erziehungsbeistand

Unsere Autismuspädagog:innen begleiten Kinder und Jugendliche mit Autismus als Entwicklungsbegleiter in altersgemäßen Lebens- und Erlebnisräumen. Ziel ist, Entwicklungsprobleme zu lösen und Teilhabebeeinträchtigungen zu beseitigen. Mit Blick auf die vorhandenen Stärken und Ressourcen ist die unhinterfragte Akzeptanz des jungen Menschen in seinem So-Sein dabei die wichtigste Grundlage für den weiteren Entwicklungsprozess: Nur so kann eine Vertrauensbasis entstehen, von welcher aus der Erziehungsbeistand dem jungen Menschen Vorbild sein kann, Türen zu neuen Lebensräumen öffnen und Brücken zu neuem Verhaltensstrategien bauen kann. Die Familie und das soziale Umfeld werden altersentsprechend mit einbezogen.
 
Erziehungsbeistandschaft als Eingliederungshilfe ist eine Leistung nach dem SGB VIII und wird beim Jugendamt beantragt.

Ambulante Begleitung in Alltag und Freizeit

Die Alltagsbewältigung und die selbständige Lebensgestaltung stellen junge Menschen mit Autismus häufig vor unüberwindbare Hürden. Unsere Autismuspädagog:innen begleiten und unterstützen die altersgemäße Verselbständigung im Sinne einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Handlungsfähigkeit individuell in den Lebensbereichen Wohnen, Gesundheit, sozialer Lebensraum, Ausbildung und Arbeit/- Freizeit, Finanzen und Institutionen.

Die ambulante Begleitung in Alltag und Freizeit ist eine Leistung nach dem SGB IX und ist beim Sozialamt zu beantragen

Angebote zur Unterstützung im Alltag

Oftmals begründet die autistische Beeinträchtigung die Anerkennung einer Pflegestufe. Unsere Angebote zur Unterstützung im Alltag richten sich sowohl direkt an den Menschen mit Autismus selbst als auch indirekt an die pflegenden Angehörigen, bspw. als Entlastung der Eltern, und umfassen Begleitung der jungen Menschen im Haushalt, Alltagsbegleitung, Wegebegleitung & Freizeitbegleitung. Die konkrete inhaltliche Ausgestaltung der Hilfe richten sich nach den individuellen Bedarfen und Bedürfnissen. Das Setting der Hilfe ergibt sich aus dem jeweiligen Anlass, wie Begleitung im Haushalt und Begleitung in der Freizeit.

Angebote zur Unterstützung im Alltag werden über §45a SGB XI über die Pflegekassen der Krankenkassen beantragt.