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Teilhabe
Ambulante Begleitung für Menschen mit Autismus
Junge Menschen mit Autismus können als Folge ihrer Beeinträchtigung häufig nicht altersgemäß an den verschiedensten gesellschaftlichen Lebens- und Erlebnisräumen teilhaben. Umfangreiches autismusspezifisches Wissen und entsprechende Methoden unserer pädagogischen Fachkräfte bieten dem jungen Menschen mit Autismus in der ambulanten Begleitung einen geschützten Raum, in dem Entwicklung stattfinden kann. Neue Lebensräume werden schrittweise erschlossen. Ziel ist die altersgemäße Verselbständigung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Umfangreiches autismusspezifisches Wissen und entsprechende Methoden unserer pädagogischen Fachkräfte bieten dem jungen Menschen mit Autismus in der ambulanten Begleitung einen geschützten Raum, in dem Entwicklung stattfinden kann.
Erziehungsbeistand
Ambulante Begleitung in Alltag und Freizeit
Die Alltagsbewältigung und die selbständige Lebensgestaltung stellen junge Menschen mit Autismus häufig vor unüberwindbare Hürden. Unsere Autismuspädagog:innen begleiten und unterstützen die altersgemäße Verselbständigung im Sinne einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Handlungsfähigkeit individuell in den Lebensbereichen Wohnen, Gesundheit, sozialer Lebensraum, Ausbildung und Arbeit/- Freizeit, Finanzen und Institutionen.
Die ambulante Begleitung in Alltag und Freizeit ist eine Leistung nach dem SGB IX und ist beim Sozialamt zu beantragen
Angebote zur Unterstützung im Alltag
Oftmals begründet die autistische Beeinträchtigung die Anerkennung einer Pflegestufe. Unsere Angebote zur Unterstützung im Alltag richten sich sowohl direkt an den Menschen mit Autismus selbst als auch indirekt an die pflegenden Angehörigen, bspw. als Entlastung der Eltern, und umfassen Begleitung der jungen Menschen im Haushalt, Alltagsbegleitung, Wegebegleitung & Freizeitbegleitung. Die konkrete inhaltliche Ausgestaltung der Hilfe richten sich nach den individuellen Bedarfen und Bedürfnissen. Das Setting der Hilfe ergibt sich aus dem jeweiligen Anlass, wie Begleitung im Haushalt und Begleitung in der Freizeit.
Angebote zur Unterstützung im Alltag werden über §45a SGB XI über die Pflegekassen der Krankenkassen beantragt.